Eidgenössische Untersuchungsrichter und Untersuchungsrichterinnen führen die Voruntersuchung in Strafverfahren des Bundes (Art. 108 BStP).
Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt (URA) hat seinen Sitz in Bern (Art. 13 Abs. 1 Reglement für das BstGer).
Das Gesamtgericht ist für die Wahl der eidgenössischen Untersuchungsrichter und Untersuchungsrichterinnen zuständig (Art. 15 Abs. 1 lit e SGG).
Die Eidgenössische Untersuchungsrichter und Untersuchungsrichterinnen sind in ihrer richterlichen Tätigkeit unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie stehen unter der rechtlichen Aufsicht der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts gemäss Artikel 28 Abs. 2 SGG. Die Aufsicht in administrativen Angelegenheiten wird von der Gerichtsleitung des Bundesstrafgerichts ausgeübt (Art. 5 Reglement URA).