18.09.2006
Bericht der Beschwerdekammer zu Ermittlungsmethoden der Bundesanwaltschaft



Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat am 18. September 2006 ihren Bericht zu den Ermittlungsmethoden, welche der Bundesanwaltschaft vorgeworfen und in der Presse im letzten Juni publik gemacht worden sind, abgeliefert. Die Kritik bezog sich insbesondere auf den Einsatz eines ehemaligen kolumbianischen Drogenhändlers, der unter dem Namen «Ramos» bekannt wurde, als Informanten.

Gestützt auf eine sehr umfangreiche und vollständige Aktenlage sowie aufgrund der Befragung zahlreicher Personen, welche im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit eine Rolle spielten, ergibt sich zusammengefasst was folgt:

  • Im Einvernehmen zwischen Bundesanwaltschaft (BA) und Bundeskriminalpolizei (BKP) hielt sich Ramos zwischen Dezember 2002 und August 2004 in der Schweiz auf mit dem Auftrag, im in der Schweiz operierenden kriminellen Umfeld Informationen, insbesondere im Bereich des Drogenhandels, der Geldwäscherei von Drogengeld und des Menschenhandels, zu beschaffen.
  • Der Einsatz von Ramos war für BA und BKP in den letzten Jahren einmalig in seiner Art; die Behörden waren sich der Risiken einer solchen Operation bewusst und trafen angemessene Massnahmen, um diese zu minimieren.
  • Auf der Grundlage der von Ramos gelieferten Informationen wurden neun Ermittlungsverfahren durch die BA eröffnet.
  • Die damals in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen wurden sowohl bei der Leitung der Operation selbst als auch bezüglich der daraus resultierenden Strafverfahren eingehalten, insbesondere auch bei entsprechenden Verfügungen zur Überwachung der Telekommunikation und beim Einsatz eines verdeckten Ermittlers.

Der vollständige Bericht der Beschwerdekammer wurde am 18. September 2006 der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte, dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartment, der BA, der BKP und der Gerichtsleitung des Bundesstrafgerichts übermittelt.





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