22.01.2009
Entscheid betreffend Haftentlassung i.S. Tinner (BH.2008.20/23)



Die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts teilt mit, dass sie mit Entscheid vom 21. Januar 2009 die von der Bundesanwaltschaft und vom Inhaftierten Marco Walter Tinner gegen die vom Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt verfügte Haftentlassung unter Auflage einer Sicherheitsleistung von Fr. 10'000.-- erhobenen Beschwerden abgewiesen hat. In Abänderung des Entscheides der Vorinstanz setzte sie die Sicherheitsleistung auf Fr. 100'000.-- fest.

Dem Beschuldigten wird hauptsächlich vorgeworfen, im Rahmen eines illegalen internationalen Beschaffungsnetzwerks für Atomtechnologie tätig und in das libysche Atomwaffenprogramm eingebunden zu sein. Die I. Beschwerdekammer bejahte nebst dem dringenden Tatverdacht auch den Haftgrund der Fluchtgefahr. Nachdem seit dem letzten Entscheid der I. Beschwerdekammer in vorliegender Sache nunmehr weitere knapp acht Monate vergangen sind und sich ein rascher Abschluss des Verfahrens nicht abzeichnet, erachtete sie die gegenüber dem Beschuldigten verfügte Untersuchungshaft mittlerweile als unverhältnismässig. Um der Fluchtgefahr zu entgegnen, hat sie jedoch an der Leistung einer Kaution festgehalten bzw. diese angesichts der den Akten zu entnehmenden Angaben zu den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten erhöht.

Weitere Auskünfte zum erwähnten Entscheid werden seitens der I. Beschwerdekammer nicht erteilt.





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