29.09.2009
Beschwerde von Roman Polanski gegen den Auslieferungshaftbefehl (RR.2009.308)



Die II Beschwerdekammer bestätigt den heutigen Eingang der Beschwerde von Roman Polanski gegen den Auslieferungshaftbefehl des Bundesamtes für Justiz. Der Entscheid wird nach Durchführung des Schriftenwechsels innerhalb der nächsten Wochen ergehen. Zufolge Hängigkeit des Verfahrens können keine weiteren Auskünfte erteilt werden.




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