04.10.2023 - 09:30, Verhandlungsbeginn
05.10.2023, Fortsetzung der Verhandlung
06.10.2023, Fortsetzung der Verhandlung
09.10.2023, Reservedatum

Ort: I Gerichtssaal
Fall: CA.2022.24

Art der Delikte

Berufungsverhandlung; A., B., C. und D. (Berufungsführer) und die Bundesanwaltschaft (Anschlussberufungsführerin) gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2020.27 vom 4. Februar 2022 in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatkläger (darunter D.) gegen die Beschuldigten A. und B. wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziffer 1 Abs. 3 und Ziffer 2 StGB), mehrfachen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 StGB) und mehrfacher Urkundenfälschung (Art. 251 Ziffer 1 StGB) sowie gegen den Beschuldigten C. wegen mehrfacher Urkundenfälschung (Art. 251 Ziffer 1 StGB).



Bemerkungen

Gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2020.27 vom 4. Februar 2022 haben A., B., C. und D. Berufung erklärt; die Bundesanwaltschaft hat Anschlussberufung erklärt. Mit diesem Urteil wurde A (als Einzeltäter, bzw. teilweise in Mittäterschaft mit B. oder C.) für schuldig befunden der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziffer 1 Abs. 3 StGB), des mehrfachen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 StGB) und der mehrfachen Urkundenfälschung (Art. 251 Ziffer 1 StGB) in Bezug auf bestimmte Anklagepunkte im Rahmen seiner Tätigkeit als externer Vermögensverwalter, durch Finanzanlagen entgegen dem ihm von den Kunden erteilten Mandat und zu deren Schaden. B. wurde der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziffer 1 Abs. 3 StGB), des mehrfachen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 StGB) und der mehrfachen Urkundenfälschung (Art. 251 Ziffer 2 StGB) für schuldig befunden. C. wurde der mehrfachen Urkundenfälschung (Art. 251 Ziffer 1 StGB) in Bezug auf bestimmte Anklagepunkte für schuldig befunden.



Spruchkörper: Berufungskammer, Kollegialgericht

Sprache: Italienisch
28.11.2023 - 10:15, Verhandlungsbeginn
29.11.2023, Fortsetzung der Verhandlung
30.11.2023, Fortsetzung der Verhandlung
01.12.2023, Reservedatum

Ort: I Gerichtssaal
Fall: CA.2022.16

Art der Delikte

Berufungsverhandlung; A., B., und C. (Berufungsführer) gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2020.10 vom 17 September 2021 in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A., B., C. und D. wegen: A.: ungetreue Amtsführung (Art. 314 StGB), Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 StGB), Sich bestechen lassen (Art. 322quater StGB), Urkundenfälschung (Art. 251 StGB); B., C. und D.: Bestechen (Art. 322ter StGB); B. und C.: Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB), Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung (Art. 314 i.V.m. Art. 25 StGB); A. und B.: Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB).



Bemerkungen

A wurde vorgeworfen, als Ressortleiter im SECO von 2004 bis 2014 im Rahmen von zahlreichen Beschaffungen im Informatikbereich betreffend das Rechenzentrum der Arbeitslosenversicherung, insbesondere durch freihändige Vergaben sowie bei zwei WTO-Vergaben, gegen das öffentliche Beschaffungsrecht verstossen zu haben; er habe für sich und Dritte Vorteile (u.a. Geld, Geschenke, Einladungen) von B., C. und D. entgegengenommen und dem Bund einen Schaden zugefügt. B., C. und D. wurde vorgeworfen, A. für die Vergaben Vorteile gewährt und ihn in den Vergabeverfahren unterstützt zu haben.


Gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2020.10 vom 17. September 2021 haben A., B., und C. teilweise Berufung erklärt. Mit diesem Urteil wurde A. teilweise schuldig befunden der mehrfachen Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 Ziff. 1 StGB) des mehrfachen Sich bestechen lassen (Art. 322quater StGB) sowie der Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB). B. wurde der mehrfachen Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB), der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB) und des mehrfachen Bestechens (Art. 322ter StGB) teilweise schuldig gesprochen. C. wurde des mehrfachen Bestechens (Art. 322ter StGB) teilweise schuldig gesprochen. 


A. und C. führen Berufung gegen die Schuldsprüche, sowie deren Nebenfolgen; B. führt Berufung gegen die Auferlegung einer Ersatz- sowie einer Zivilforderung.



Spruchkörper: Berufungskammer, Kollegialgericht

Sprache: Deutsch