Allgemein

Gemäss Art. 32 ff. des Bundesgesetzes über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG) setzt sich das Bundesstrafgericht (BStGer) mit Sitz in Bellinzona aus einer oder mehreren Straf- und Beschwerdekammern, einer Berufungskammer sowie dem Generalsekretariat zusammen. Das Gericht verfügt über folgende gesetzlich vorgesehenen Leitungsorgane: das Präsidium, das Gesamtgericht und die Verwaltungskommission. Am Bundesstrafgericht sind heute rund 90 Personen tätig, davon 22 ordentliche Richter und Richterinnen.