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07.12.2021 - 10:00, Verhandlungsbeginn 07.12.2021, Entscheidverkündung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2021.29 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) sowie Missachten von Massnahmen gegenüber der Bevölkerung und bestimmten Personengruppen (Art. 3b und Art. 13 Bst. f Covid-19-Verordnung besondere Lage i.V.m. Art. 40 und Art. 83 Abs. 1 Bst. j EpG). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, sich anlässlich einer Polizeikontrolle wegen Zuwiderhandlung gegen die Maskenpflicht innerhalb des Bahnhofs Luzern geweigert zu haben, seine Personalien anzugeben oder sein Arztzeugnis zu zeigen, das ihn für den Einzelunterreicht im Gitarrenspiel von der Maskenpflicht dispensiert habe. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
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15.12.2021 - 14:00, Entscheidverkündung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2020.21 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. und B. wegen qualifizierter Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB) und Strafbarkeit des Unternehmens (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB i.V.m. Art. 102 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 und 3 StGB). Bemerkungen A. wird zusammengefasst vorgeworfen, als CEO der damaligen Bank B., im Zeitraum vom 16. Januar 2012 bis 10. Februar 2016 Vermögenswerte im Betrag von EUR 133 Mio. auf in- und ausländische Geschäftsbeziehungen transferiert zu haben und Zahlungen im Betrag von EUR 61 Mio. zum Erwerb von Luxusfahrzeugen und ausländischen Immobilien etc. zu Gunsten einer anderweitig verfolgten Drittperson vorgenommen zu haben. Die vorgenannten Vermögenswerte seien von jener Drittperson durch ungetreue Geschäftsbesorgung erlangt worden; Die Privatklägerin – eine Tochtergesellschaft eines staatlichen Investitionsfonds – habe durch die angebliche ungetreue Geschäftsbesorgung einen Schaden im Umfang von EUR 148 Mio. erlitten. A. habe gewusst, dass die Vermögenswerte kriminell erworben worden seien. Er habe sich damit der qualifizierten Geldwäscherei schuldig gemacht. Die ehemalige Bank B. wird beschuldigt, keine geeignete Funktionstrennung sowie keine unabhängige Compliance und wirksame Überwachung von risikobehafteten Geschäftsbeziehungen sichergestellt, Interessenkonflikte nicht vermieden und kein wirksames unabhängiges Kontrollsystem unterhalten zu haben. Dies habe die angeblichen Geldwäschereihandlungen von A. ermöglicht. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |
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16.12.2021 - 10:30, Verhandlungsbeginn 16.12.2021, Voraussichtliche Urteilseröffnung Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2021.39 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB) sowie gegen A. wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 lit. c BetmG). Bemerkungen A. und B. wird vorgeworfen, am Samstag 14. April 2018, anlässlich der St. Galler Frühlings- und Trendmesse (OFFA) mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet und geworfen zu haben und dadurch mehrere sich in der Nähe befindliche Personen konkret gefährdet zu haben. A wird zudem vorgeworfen, im März 2018 im St. Galler Rheintal an mehrere Personen unbefugt Marihuana verkauft zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
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17.12.2021 - 11:00, Entscheidverkündung Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2021.26 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, am 1. August 2020 in Bern nach einem Fussballspiel einen pyrotechnischen Gegenstand gezündet und mehrere in unmittelbarer Nähe stehende Personen an Leib und Leben sowie fremdes Eigentum gefährdet zu haben. A. sei dabei selber an der Hand schwer verletzt worden. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
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22.12.2021 - 08:30, Verhandlungsbeginn 23.12.2021, Reservedatum Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2021.45 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB), qualifizierten Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 und Ziff. 3 StGB) und qualifizierter Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 und Abs. 3 StGB). Bemerkungen A. wird im Wesentlichen vorgeworfen, im Dezember 2019 einen Bankomaten in Sevelen im Kanton St. Gallen unter Verwendung von Sprengstoff aufgebrochen und daraus Bargeld in der Höhe von Fr. 126'600.– entwendet zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |
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07.02.2022 - 09:00, Verhandlungsbeginn 08.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 09.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 10.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 11.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 14.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 15.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 16.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 17.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 18.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 21.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 22.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 23.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 24.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 25.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 28.02.2022, Fortsetzung der Verhandlung 01.03.2022, Fortsetzung der Verhandlung 02.03.2022, Fortsetzung der Verhandlung 03.03.2022, Fortsetzung der Verhandlung 04.03.2022, Fortsetzung der Verhandlung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2020.62 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A., B., C., die Bank D. und E. wegen qualifizierter Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB, bzw. Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB in Verbindung mit Art. 102 StGB) und gegen A., B. und E. wegen Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB). Bemerkungen A. und B. wird vorgeworfen, zumindest zwischen 2004 und 2009 an einer kriminellen Organisation beteiligt gewesen zu sein, die aktiv im internationalen Betäubungsmittelhandel tätig gewesen sein soll. A. habe als Vertrauensperson des Chefs der Organisation gehandelt, um eine rechtliche und wirtschaftliche Struktur aufzubauen und zu verwalten, mit der ein Teil der Gelder der Organisation in der Schweiz gewaschen werden konnten. B. soll als Kontaktperson in der Schweiz und als Strohmann im Auftrag der Organisation fungiert haben, indem er sich insbesondere fälschlicherweise als wirtschaftlich Berechtigter einer auf seinen Namen eröffneten Bankbeziehung ausgegeben habe. In diesem Zusammenhang wird C. als Mitarbeiterin der Schweizer Bank D. vorgeworfen, zumindest zwischen 2004 und 2008 in ihrer Eigenschaft Transaktionen in der Höhe von mehreren Millionen Schweizer Franken durchgeführt oder veranlasst zu haben, obwohl Anhaltspunkte dafür vorgelegen hätten, dass die Gelder krimineller Herkunft sein könnten. Sie habe so zu deren Geldwäsche beigetragen. Sodann wird der Bank D. vorgeworfen, sie habe in diesem Zeitraum nicht alle erforderlichen Massnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass ihre Mitarbeiterin C. die Straftat der Geldwäscherei begehen konnte. Im gleichen Zusammenhang wird E. vorgeworfen, zumindest zwischen 2007 und 2008 zur Geldwäscherei der Organisation in der Schweiz beigetragen zu haben. Er soll im Auftrag der Organisation gehandelt haben, zuerst als Angestellter einer anderen Schweizer Bank und danach als Geschäftsführer einer von ihm gegründeten Firma. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Französisch |