05.10.2015
FIFA-Funktionär – keine Haftentlassung



Einer der sich in Auslieferungshaft befindlichen FIFA-Funktionäre stellte beim Bundesamt für Justiz ein Haftentlassungsgesuch, welches abgewiesen wurde. Seine dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Entscheid vom 2. Oktober 2015 von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts abgewiesen. Das Gericht hat das Vorliegen einer Fluchtgefahr bejaht. Die dagegen vorgebrachten Einwände wie hohes Alter, Gesundheitszustand etc. sprechen vorliegend nicht gegen Fluchtgefahr. Der Beschwerdeführer ist mit der Schweiz nicht eng verbunden und in der Lage, weite Reisen zu unternehmen. Ersatzmassnahmen wie Kaution, Electronic-Monitoring etc. würden das Risiko einer Flucht nicht genügend reduzieren. Hinsichtlich der Hafterstehungsfähigkeit werden derzeit weitere medizinische Abklärungen getätigt.

Kontakt:
Bundesstrafgericht, Mascia Gregori Al-Barafi, Generalsekretärin und Medienbeauftragte,
Tel. 091 822 62 62, E-Mail: presse@bstger.ch

FIFA official no release from detention





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